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Reinigungskosten von der Steuer absetzen: So geht es

Ratgeber · Lesezeit ca. 2 Min. · My Home Cleaner, seit 2010 in München

Wie Ihnen haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr bringen und was Sie dafür brauchen.

Was absetzbar ist

Als Privatperson können Sie 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Grundlage ist § 35a des Einkommensteuergesetzes. Weil der Betrag von der Steuer abgezogen wird und nicht nur vom Einkommen, lohnt sich das auch bei kleineren Rechnungen.

Typische Beispiele

  • Regelmäßige Reinigung von Wohnung oder Haus
  • Fensterreinigung und Grundreinigung
  • Endreinigung der alten Wohnung bei einem privaten Umzug
  • Entrümpelung, wenn sie Ihren eigenen Haushalt betrifft
  • Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen über die Nebenkostenabrechnung

Die Bedingungen

  • Die Arbeiten finden in Ihrem Haushalt statt, also in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem bewohnten Grundstück
  • Sie haben eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten erkennbar sind
  • Sie zahlen unbar auf das Konto des Dienstleisters, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an
  • Absetzbar sind Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Material oder Deponiegebühren

Was nicht geht

Die Auflösung der Wohnung eines Verstorbenen gehört in der Regel nicht zum eigenen Haushalt der Erben. Auch Arbeiten in einer vermieteten Wohnung fallen nicht unter § 35a, sie können aber als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen zählen. Kosten, die der Arbeitgeber erstattet, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Unser Tipp

Sagen Sie uns vorab, dass Sie die Kosten absetzen möchten. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf und tragen Sie die Arbeitskosten in der Steuererklärung ein. Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung. Im Einzelfall hilft Ihnen Ihre Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Lieber machen lassen? Wir erstellen Ihnen kostenlos ein Pauschalangebot, meist noch am selben Tag.

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